Regeln, Regionen und sichere Wege

E-Scooter in Österreich

Aktuelle Bundesregeln seit 1. Mai 2026 und regionale Orientierung für alle neun Bundesländer mit ihren Landeshauptstädten.

Österreichweit einheitlich

Eine Rechtsgrundlage, neun regionale Einstiege

Die grundlegenden Regeln für E-Scooter stehen in § 68a der österreichischen Straßenverkehrsordnung und gelten in allen Bundesländern. Örtlich unterscheiden können sich insbesondere ausgeschilderte Radverbindungen, Freigaben in Fußgängerzonen, Baustellen, temporäre Sperren und Vorgaben für Leih-Scooter.

Wählen Sie ein Bundesland oder direkt seine Landeshauptstadt. Jeder Guide verbindet die bundesweiten Vorgaben mit offiziellen Mobilitätsinformationen der jeweiligen Stadt.

Stand 18. Juli 2026

Die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Österreich

600 W

Höchstzulässige Leistung

Die Fahrzeugklasse umfasst elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit höchstens 600 Watt.

25 km/h

Bauartgeschwindigkeit

Die Bauartgeschwindigkeit darf für diese Fahrzeugklasse höchstens 25 km/h betragen.

unter 16

Helmpflicht

Personen unter 16 Jahren müssen beim Fahren eines E-Scooters einen Sturzhelm tragen.

0,5 ‰

Alkoholgrenze

Die gesetzliche Alkoholgrenze liegt seit 1. Mai 2026 bei 0,5 Promille.

Wo darf gefahren werden?

  • Vorhandene Radfahranlagen müssen grundsätzlich benutzt werden.
  • Fahrbahnen dürfen befahren werden, wenn dort auch Radfahren erlaubt ist.
  • Gehsteige und Gehwege dürfen nicht in Längsrichtung befahren werden.
  • Fußgängerzonen nur bei behördlicher Freigabe und mit angepasster Geschwindigkeit.
  • Wohnstraßen und Begegnungszonen nur mit an den Fußverkehr angepasster Geschwindigkeit.

Was muss der Scooter haben?

  • Wirksame Bremsvorrichtung sowie Klingel oder Hupe
  • Weiße Rückstrahler vorne, rote hinten und gelbe seitlich
  • Gelbe Blinker an den Enden der Lenkgriffe
  • Bei Dunkelheit weißer Scheinwerfer und rotes Rücklicht
  • Sicherer Zustand entsprechend der tatsächlich genutzten Konfiguration

Primärquellen

Rechtslage direkt prüfen

Diese Übersicht ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor Fahrt und Kauf die aktuelle Behördeninformation, die Beschilderung vor Ort und die technischen Daten der konkreten Variante.

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