Niederösterreich · Landeshauptstadt

E-Scooter in St. Pölten

St. Pölten informiert ausführlich über das Radwegenetz, geöffnete Einbahnen und die Innenstadt. Diese Angaben sind für E-Scooter relevant, weil vorhandene Radfahranlagen grundsätzlich zu benutzen sind.

BundeslandNiederösterreichBundesregelnseit 1. Mai 2026Fahrzeugklassebis 600 W / 25 km/h

Lokal vorbereitet

Vor der Fahrt in St. Pölten prüfen

  • Freigaben gegen die Einbahn immer anhand der Zusatztafeln prüfen
  • An der Traisen und auf gemischten Wegen Rücksicht auf andere nehmen
  • Bei Querungen auf Markierung, Vorrang und Sichtbeziehungen achten
Offizielle StadtinformationRadfahren in St. Pölten

Österreichische Grundregeln

Was in St. Pölten genauso gilt wie überall

Radverkehrsregeln beachten

Für E-Scooter gelten die Verhaltensregeln des Radverkehrs und zusätzliche Bestimmungen des § 68a StVO.

Andere nicht gefährden

Geschwindigkeit und Abstand müssen so gewählt werden, dass niemand gefährdet oder behindert wird.

Nur eine Person

Eine zweite Person darf auf dem E-Scooter nicht mitfahren. Anhänger und ungeeigneter Transport sind verboten.

Sicher abstellen

Der E-Scooter muss standsicher abgestellt werden und darf Wege oder den Verkehr nicht behindern.

Aktualität und Verantwortung

Diese Seite fasst allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Beschilderung, Verordnungen und Verkehrsführung können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die verlinkte Stadtinformation und die Situation vor Ort.

Modell für den Alltag auswählen

Wir helfen beim Vergleich von Ausstattung, Reichweite und konkreter Produktvariante.

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