Salzburg · Landeshauptstadt

E-Scooter in Salzburg

Die Stadt Salzburg bietet Informationen zum Radverkehr und digitales Radrouting. Die Salzach-Begleitwege sind wichtige Verbindungen, auf denen Geschwindigkeit und Abstand stets an die jeweilige Situation anzupassen sind.

BundeslandSalzburgBundesregelnseit 1. Mai 2026Fahrzeugklassebis 600 W / 25 km/h

Lokal vorbereitet

Vor der Fahrt in Salzburg prüfen

  • Digitales Radrouting für aktuelle und geeignete Verbindungen nutzen
  • Auf gemeinsam genutzten Wegen an der Salzach besonders rücksichtsvoll fahren
  • Fußgängerbereiche nur bei klarer Freigabe und angepasst befahren

Österreichische Grundregeln

Was in Salzburg genauso gilt wie überall

Radverkehrsregeln beachten

Für E-Scooter gelten die Verhaltensregeln des Radverkehrs und zusätzliche Bestimmungen des § 68a StVO.

Andere nicht gefährden

Geschwindigkeit und Abstand müssen so gewählt werden, dass niemand gefährdet oder behindert wird.

Nur eine Person

Eine zweite Person darf auf dem E-Scooter nicht mitfahren. Anhänger und ungeeigneter Transport sind verboten.

Sicher abstellen

Der E-Scooter muss standsicher abgestellt werden und darf Wege oder den Verkehr nicht behindern.

Aktualität und Verantwortung

Diese Seite fasst allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Beschilderung, Verordnungen und Verkehrsführung können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die verlinkte Stadtinformation und die Situation vor Ort.

Modell für den Alltag auswählen

Wir helfen beim Vergleich von Ausstattung, Reichweite und konkreter Produktvariante.

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