Burgenland · Landeshauptstadt

E-Scooter in Eisenstadt

Eisenstadt veröffentlicht eine eigene Radkarte und Informationen zur sicheren Nutzung unterschiedlicher Verkehrsflächen. Das hilft auch E-Scooter-Fahrenden, erlaubte Verbindungen und sensible Bereiche vor Fahrtbeginn zu prüfen.

BundeslandBurgenlandBundesregelnseit 1. Mai 2026Fahrzeugklassebis 600 W / 25 km/h

Lokal vorbereitet

Vor der Fahrt in Eisenstadt prüfen

  • Radkarte und aktuelle Verkehrsführung der Stadt vor der Fahrt öffnen
  • In der Fußgängerzone nur dort fahren, wo die Freigabe erkennbar ist
  • Im Zentrum besonders auf Fußverkehr und angepasste Geschwindigkeit achten

Österreichische Grundregeln

Was in Eisenstadt genauso gilt wie überall

Radverkehrsregeln beachten

Für E-Scooter gelten die Verhaltensregeln des Radverkehrs und zusätzliche Bestimmungen des § 68a StVO.

Andere nicht gefährden

Geschwindigkeit und Abstand müssen so gewählt werden, dass niemand gefährdet oder behindert wird.

Nur eine Person

Eine zweite Person darf auf dem E-Scooter nicht mitfahren. Anhänger und ungeeigneter Transport sind verboten.

Sicher abstellen

Der E-Scooter muss standsicher abgestellt werden und darf Wege oder den Verkehr nicht behindern.

Aktualität und Verantwortung

Diese Seite fasst allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Beschilderung, Verordnungen und Verkehrsführung können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die verlinkte Stadtinformation und die Situation vor Ort.

Modell für den Alltag auswählen

Wir helfen beim Vergleich von Ausstattung, Reichweite und konkreter Produktvariante.

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